K Konsumentenkredit 2. Januar 2013 finanz-admin In der Bankpraxis bezeichnet man Kredite an Privatpersonen als Konsumentenkredite. Sie dienen zur Beschaffung von Konsumgütern (Kfz, Möbel, Reisen, usw.). Ihre Rückführung erfolgt i.d.R. in festen monatlichen Raten.