Steuern sparen – So geht’s mit denkmalgeschützten Immobilien

Millionen von Bürgern müssen sich Jahr für Jahr auf ein Neues mit ihrer Steuererklärung und dem Finanzamt auseinandersetzen. Jeder von ihnen versucht, das zu versteuernde Einkommen zur Berechnung der Steuer zu drücken, um damit die anfallende Steuerlast für das vergangene Jahr zu verringern.

Steuern sparen mit der Sanierung von denkmalgeschützten Immobilien

Wer eine denkmalgeschützte Immobilie günstig erwirbt und aufwendig saniert, erhält nicht nur ein historisches Gebäude für die Nachwelt, sondern kann auch kräftig Steuern sparen. Die Vermieter solcher Denkmalimmobilien können nicht nur die üblichen zwei Prozent des Kaufpreises der Immobilie, die ab 1925 erbaut wurden, auf 50 Jahre abschreiben, sondern können auch die vollen 100% der Modernisierungskosten für dieses Objekt innerhalb von zwölf Jahren abschreiben – und damit Steuern sparen.
In den ersten acht Jahren nach Erwerb werden jeweils neun Prozent der Modernisierungskosten abgeschrieben, in den darauffolgenden vier Jahren jeweils sieben Prozent. Allerdings sind nicht alle Modernisierungen beim Fiskus steuerlich absetzbar. Lediglich Modernisierungen für die sinnvolle Nutzung (beispielsweise das Bad oder die Heizung)und den Gebäudeerhalt (beispielsweise Fassaden) können abgesetzt werden. Was genau gefördert wird, entscheidet die örtliche Denkmalschutzbehörde. Ihre Bescheinigung ist rechtskräftig. Somit muss der Fiskus die Kosten der bescheinigten Modernisierungen steuerlich geltend machen. Allerdings ist das Interesse an dem Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien in der Allgemeinheit eher verhalten. Grund dafür ist zum Einen der zusätzliche Sanierungsaufwand des Denkmals, zum Anderen der mögliche Ärger mit den Behörden.
Ein zusätzlicher Vorteil für den Erwerb von Denkmälern ist der Ausschluss von der Energieeinsparverordnung, die im Mai 2014 in Kraft getreten ist.

Auch Selbstnutzer können die Modernisierungskosten steuerlich geltend machen

Im Gegensatz zu den Modernisierungskosten einer üblichen Immobilie, können Selbstnutzer eines denkmalgeschützten Objektes diese ebenfalls steuerlich absetzen und somit das zu versteuernde Einkommen senken. Die von der örtlichen Denkmalschutzbehörde genehmigten Modernisierungen können mit maximal 90% der Kosten auf zehn Jahre mit jeweils neun Prozent abgeschrieben und somit steuerlich geltend gemacht werden. Die Kosten für den Erwerb einer solchen Immobilie können, trotz Denkmal, in diesem Fall ebenfalls nicht geltend gemacht werden.