Spielgewinne versteuern

 

Bei Gewinnen aus Spiel- und Gameshows greift das Finanzamt gern zu. Im Gegensatz zu Lottogewinnen müssen diese nämlich versteuert werden. Allgemein gültige Regelungen gibt es allerdings nicht.

Lottogewinne sind steuerfrei

Wenn Sie eine größere Summe im Lotto gewinnen, dann können Sie sich glücklich schätzen. Denn Lottogewinne müssen grundsätzlich nicht versteuert werden. Es handelt sich nach Auffassung des Finanzamts um Glücksspiel, also um nicht regelmäßiges Einkommen. Und Geld- oder Sachgewinne, die sich aus der Teilnahme an einem Glücksspiel wie beispielsweise (Online-)Poker ergeben, müssen nicht versteuert werden. Dies gilt auch für Sportwetten und Casinospiele. Allerdings sollten Sie bei Onlineglücksspielen auch beachten, dass Sie seriöse Anbieter auswählen. Hier lesen Sie mehr über Casino Betrug und weitere mögliche Fallen. Denn andernfalls werden Sie nie einer der glücklichen Gewinner zu sein.

Im Gegenteil zum Glücksspiel sieht es allerdings bei Gewinnen aus beispielsweise Fernsehshows aus, für die Sie eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen haben. Der Fiskus sieht hier nämlich die Abgabe von Einkommensteuer vor, da Sie nach deren Auffassung eine gewisse Arbeitsleistung für Ihren Gewinn erbracht haben. Ein gutes Beispiel ist die Fernsehsendung „Big Brother“. So erging es dem Millionengewinner Sascha Sirtl, der nach mehreren Jahren vom Finanzamt zu einer Nachzahlung von knapp 50 Prozent Gewinnsumme gebeten wurde.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Sie dürfen nicht davon ausgehen, dass alle Gewinne, die Sie erhalten, automatisch steuerfrei sind. In vielen Fällen findet eine individuelle Prüfung statt. Als allgemeinen Anhaltspunkt für die Teilnahme an Fernsehshows und Ähnlichem gibt ein Richter aus München nach einem Präzedenzfall allerdings folgende Stellungnahme ab:

„Ist die Teilnahme an einer TV-Show eine vertraglich vereinbarte Leistung, stellt das Preisgeld eine Gegenleistung für die Aktivität des Kandidaten dar.“ (Az.: BFH, IX R 6/10)

Daher ist es immer ratsam, sich bei Gewinnen genau zu informieren, um eventuell anfallende Nachzahlungen mit entsprechendem „Aufschlag“ zu vermeiden. Nachfolgend finden Sie eine kleine Übersicht an gewonnenen Geldern, die zu versteuern sind:

  • Gewinne aus Spielshows
  • Preisgelder aus Wettbewerben (hängt vom Einzelfall ab)
  • Gewinne aus Pokerspielen
  • Einheitliche Regelungen fehlen

Insbesondere in den Bereichen lokaler Wettbewerbe, bei denen nicht nur Geld- sondern auch Sachpreise ausgelobt werden, kommt es immer wieder zu unterschiedlichen Entscheidungen seitens des Finanzamts oder von Gerichten. Bei derartigen Gewinnen findet fast immer eine Einzelfallprüfung statt, weswegen genaues Informieren hier von besonderer Relevanz ist. Im Kern geht es bei diesen Entscheidungen darum, ob Gewinner ihre Preisgelder aus wirtschaftlichem Anreiz und zur Verbesserung des Einkommens bewusst erhalten oder nicht. Obwohl keine genauen Regelungen vorliegen, lassen sich folgende Aussagen als Anhaltspunkt für Steuerpflichtigkeit treffen:

  • Bei Gewinnen, die eindeutig aus der Teilnahme an Glücksspiel erzielt werden, fallen keine Steuern an. Das gilt solange, wie gewonnenes Geld keine Zinsen abwirft.
  • Bei Gewinnen, die eindeutig aus einem Arbeitsaufwand erzielt werden und die gezielt zur Verbesserung des Einkommens genutzt werden, fallen Einkommensteuern an.