Was sind Sachbezüge – eine Begriffserklärung
Der Begriff „Sachbezug“ stammt aus dem Arbeits- und Steuerrecht. Darunter verstanden werden Einnahmen aus einem Arbeitsverhältnis, welche dem Arbeitnehmer jedoch nicht direkt geldlich zur Verfügung gestellt werden. Vielmehr geht es um einen geldwerten Vorteil. Dieser kann sich in einer Natural-, Sach- oder zusätzlichen Leistung darstellen.
Was sind Sachbezüge?
Unter dem Begriff Einnahmen werden alle Güter zusammengefasst, die nach § 8 des Einkommenssteuergesetzes mit einem Geldwert gemessen werden können. Sachbezüge gehören also zum steuerpflichtigen Arbeitslohn des Arbeitnehmers. Ein häufiger Sachbezug ist die Bereitstellung eines kostenfreien Dienstwagens oder von Einkaufs- und Restaurantgutscheinen.
Ein Ansatz dieses Sachbezuges wird allerdings dann nicht vorgenommen, wenn der Sachbezug monatlich 44 Euro nicht überschreitet.
Neben den vorher genannten (Dienstwagen, Einkaufs- und Restaurantgutscheine) gibt es die folgenden Sachbezüge:
- Überlassung des Dienstwagen auch in der privaten Zeit
- Übernahme der Kosten für Verpflegung oder der Wohnungsmiete
- Vergünstigungen auf Waren bzw. Dienstleistungen
- Übernahme der Differenz zwischen dem Kurs- und Basiswert einer Aktie
- Bereitstellung von Tankgutscheinen
- Bereitstellung von Kinogutscheinen
Wie werden Sachbezüge bewertet?
Bei dem Wert des Sachbezuges handelt es sich laut § 8 Einkommenssteuergesetz um den Endpreis eines Angebots, verringert um Preisnachlässe. Bei der Überlassung eines Dienstwagens oder bei der Verpflegung gibt es eine günstigere oder kostenfreie Zurverfügungstellung. Auch eine Wohnung kann durch den Arbeitgeber übernommen werden und stellt einen Sachbezug dar. Diese Kosten werden durch die Rechtsverordnung des § 17 Viertes Sozialgesetzbuch geregelt. Darin sind die Werte geregelt, welche für den Arbeitnehmer maßgeblich sind.
Im Jahr 2013 lag der Sachbezug für die Verpflegung bei 224 Euro monatlich. Der Wert setzt sich aus Frühstück, Mittagessen und Abendessen zusammen. Wenn kein vollständiger Monat beansprucht wird, dann gilt die Dreissigstel-Regelung für die Ansetzung der Kosten. Wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Waren oder Dienstleistungen überlasst, die jedoch nicht in seinem Betrieb hergestellt oder vertrieben werden, dann beträgt der Wert des Sachbezuges den um vier Prozent geminderten Endpreis. Als Endpreis gilt der Wert, den der Arbeitgeber (oder ein von ihm Beauftragter) an dem Ort erhält, wo er die Waren oder Dienstleistungen im Geschäftsverkehr anbietet. Es sind nur jene Sachbezüge steuerfrei, die im laufenden Kalenderjahr je Arbeitnehmer nicht mehr als 1.080 Euro betragen. Dies wird auch als Rabattfreibetrag bezeichnet.
Besteuerung der Sachbezüge:
Es gibt auch die Möglichkeit die Sachbezüge anders zu versteuern: Nämlich wenn der Arbeitgeber bei der Lohn- und Einkommensteuer statt des individuellen Steuersatzes eine Pauschalbesteuerung in Höhe von 30 Prozent vornimmt.
Dies ist laut § 37 des Einkommenssteuergesetzes zulässig. Es handelt sich dabei um eine abschließende Besteuerung bei den Sachzuwendungen, welche dem Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber gewährt werden.