Unfallversicherung
Man spricht von einer Unfallversicherung, wenn im Falle eines Unfalls unter bestimmten weiteren Vorrausetzungen ein Schaden eintritt, der durch den Versicherungsschutz abgedeckt wird. Diese Haftung bezieht sich neben dem direkten Schaden auch auf indirekt entstandene Schäden bzw. Kosten wie etwa Rehabilitation, unfallbedingte psychische Betreuung, Entschädigungen, etc. Des Weiteren können auch Kosten für präventive Maßnahmen erstattet werden, wenn der Zweck dieser Maßnahmen ausschließlich die Vermeidung von Unfällen ist. Von der Unfallversicherung an sich gibt es verschiedene Formen bzw. Abarten.
Verschiedene Arten der Unfallversicherung
Zunächst wäre da die private Unfallversicherung. Diese kann von Privatpersonen abgeschlossen werden und ist eine Versicherung zur Deckung von Körperschäden durch Unfall und wird meist auf eine bestimmte Summe abgeschlossen. Diese Summe ist in der Regel Bestandteil der freien Verhandlungswirtschaft; kann also frei ausgehandelt werden. Es gibt aber auch Verträge, bei denen laufende Beträge fällig werden.
Unfallversicherungen werden teilweise mit Zusatzoptionen angeboten; dazu zählen Progression bei höheren Invaliditätsgraden und verbesserte Gliedertaxen. Eine gute Unfallversicherung sollte auch einen Todesfallschutz, Erstattung der Bergekosten, eine Kurkostenbeihilfe und Sofortleistungen bei schweren Verletzungen bieten. Optional werden in manchen Fällen auch Beteiligungen an kosmetischen Operationen geboten. Versichert werden kann außerdem die so genannte Ökoleistung, die für Unfälle im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln greift.
Aber Vorsicht: Entsteht ein Unfall aufgrund oder anteilig durch die Folgen von Alkoholkonsum oder den Einfluss von Drogen, etc. können sich viele Versicherungen durch spezielle Klauseln aus der Pflicht nehmen! Oft verlangen Versicherungen einen Mehrbetrag, um Unfälle unter derartigen Umständen mit in den Versicherungsschutz einzuschließen.
Eine besondere Form der privaten Unfallversicherung ist eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Hier werden im Durchschnitt deutlich höhere Beiträge gezahlt, welche aber nach Ablauf des Versicherungsvertrags garantiert zurückerstattet werden. Zudem besteht die Möglichkeit auf eine Prämie, die sich am den Unternehmensüberschüssen oder verschiedenen Geschäftvorgängen der Versicherung orientiert. Gesetzlich vorgeschriebene Versicherungssteuer und Rentenzahlungszuschläge müssen vom Gesamtbetrag allerdings abgezogen werden. Der Nutzen aus diesem Vertrag ist in Relation zu echten Sparverträgen oder Wertpapieranlagen jedoch als gering zu bezeichnen. Aus diesem Grund steht diese Form der Unfallversicherung in Kritik.
Darüber hinaus gibt es verschiedene gesetzliche Unfallversicherungen, die für bestimmte Bereiche gesetzlich vorgeschrieben sind. Beispielsweise wird Bauarbeitern und Handwerkern eine so genannte „Bauhelfer-Unfallversicherung“ vorgeschrieben. Darüber hinaus gäbe es noch Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die für den Unfallschutz in bestimmten Branchen greifen.
Kritik an der Unfallversicherung
Der Verbraucherschutz kritisiert schon seit einiger Zeit den Umstand, dass der Versicherungsschutz einer Unfallversicherung sich an den direkten Auswirkungen eines Unfalls orientiert und nicht an den indirekten Wirkungen, wie den Einkommensausfall eines Geschädigten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung deckt die Risiken hier deutlich zielgenauer ab. Dies sollte aber nicht zwingend als ein Argument gegen eine Unfallversicherung verstanden werden sondern nur dazu beitragen, dass keine falschen Erwartungen an diese Versicherungsform gerichtet werden. Man muss bedenken, dass eine Unfallversicherung wesentlich preisgünstiger ist.