Wechsel in die Private Krankenversicherung

Der Wechsel in die private Krankenversicherung ist stets an bestimmte Bedingungen geknüpft – die Erfüllung dieser Bedingungen ist Voraussetzung für die Aufnahme in die private Krankenversicherung.
Von der gesetzlichen Krankenkasse in die private Krankenversicherung können nur Beamte, Selbstständige und Freiberufler ohne Einkommensnachweis wechseln. Angestellte und Arbeiter müssen mit ihrem Einkommen mindestens drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen, um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Werden die Voraussetzungen erfüllt, so kann ein Wechsel zu jeder Zeit durchgeführt werden.

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Vor der Unterzeichnung eines Versicherungsvertrages sollte man sich allerdings über die verschiedenen angebotenen Tarife genau informieren und die Anbieter miteinander vergleichen. Teilweise bestehen nämlich große Preis- und Leistungsunterschiede, die in einem Krankenversicherung Vergleich zu Tage treten. Hat man sich für eine Krankenversicherung entschieden, so können die Vertragsunterlagen ausgefüllt und an die Versicherungsgesellschaft geschickt werden. Wurde die Aufnahme in die PKV seitens der Versicherungsgesellschaft bestätigt (diese stellt dann einen neuen Versicherungsschein aus), so kann man die gesetzliche Krankenversicherung kündigen. Auch die Kündigung muss erst noch bestätigt werden, dass der Wechsel auch wirklich wirksam wird. Da ein Wechsel von der PKV in die gesetzliche Krankenversicherung zurück nicht möglich ist, sollte der Wechsel private Krankenversicherung möglichst gut durchdacht sein.

Eine Rückkehr ist nur dann in die Gesetzliche Krankenversicheurng möglich, wenn das Einkommen des Arbeitnehmers wieder unter die Versicherungspflichtgrenze fällt oder ein Selbstständiger seine Geschäftstätigkeit aufgibt und sich wieder bei einem Unternehmen anstellen lässt.

Dahingegen ist der Wechsel von einer privaten Versicherungsgesellschaft zu einer anderen (zum Beispiel wegen besserer Leistungen) grundsätzlich möglich. Die ordentliche Kündigung erfolgt dann unter Einhaltung der vereinbarten Mindestlaufzeit sowie der bestehenden Kündigungsfrist. In der Regel kann eine Kündigung nur zum Ende des jeweiligen Vertragsjahres erfolgen.

Eine außerordentliche Kündigung zum Wechsel der privaten Krankenversicherung ist nur dann möglich, wenn die bestehende Versicherungsgesellschaft eine Beitragsänderung durchgeführt oder Leistungskürzungen vorgenommen hat. Dann müssen keine Kündigungsfristen beachtet werden.

Bevor man einen Wechsel der Krankenversicherung vollzieht sollte man in jedem Fall einen Krankenversicherung Beitragsvergleich vornehmen. Dank der angebotenen Online Vergleichsrechner kann man bequem von Zuhause aus in Ruhe vergleichen und die interessanteste PKV Versicherung ausfindig machen.