Haftpflichtversicherung für den Hundehalter
Falls ein Deutscher Schäferhund in einer fremden Wohnung eine wertvolle Vase umstößt oder ein Dobermann einen Radfahrer zum Unfall verhilft, haften Frauchen oder Herrchen für die entstehenden Sach- und Personenschäden. Deshalb ist eine Hundehalterhaftpflichtversicherung für den Hundehalter wichtig. Sie ist nicht teuer. Eine Hundehaftpflichtversicherung kann bereits für etwa 50 bis 80 Euro Jahresbeitrag abgeschlossen werden.
Die Sorgfaltspflicht des Halters
Der Hundehalter hat gemäß dem Tierschutzgesetz eine Sorgfaltspflicht für den Hund. Das bedeutet, dass er dem Hund weder Schmerzen noch Leid zufügen darf. Der Vierbeiner muss artgerecht ernährt, gehalten und gepflegt werden. Der Halter ist auch für das Verhalten des Hundes verantwortlich. Das gilt auch dann, wenn er dieses Fehlverhalten nicht verschuldet hat. Auch wenn Frauchen oder Herrchen bei den Streichen des Vierbeiners nicht zugegen waren, werden sie für das exakte Tun zur Verantwortung gezogen. Es gilt generell, dass wenn Ihr Hund Mitmenschen durch Aggressivität, Lärm durch Bellen oder Verunreinigungen belästigt, können Sie zu Geldstrafen herangezogen werden. Sie sollten vor einer Anschaffung des Welpen die Toleranz der Nachbarn unbedingt prüfen.
Die gesetzliche Verpflichtung für eine Hundehalterhaftpflicht
Die Hundehaftpflicht ist für jeden Hundebesitzer zwingend erforderlich. Eine normale Privathaftpflicht würde zwar meistens gezähmte Kleintiere mit absichern. Doch Hunde sind leider davon ausgenommen und nicht mitversichert. Daher kann zu Recht empfohlen werden, eine geeignete Hundehalterhaftpflichtversicherung abzuschließen.
Der § 833 des BGB umfasst klar die Haftung des Tierhalters in Deutschland. Hier wird deutlich definiert, dass wenn eine Todesfolge, Körper-, Gesundheits- oder Sachbeschädigung vorliegt, der Tierhalter zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das Gesetz gilt uneingeschränkt für privat gehaltene Hunde. Der Tierhalter wird für den verursachten Schaden in voller Höhe haftbar gemacht.
Bei Kampfhunden ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Bei anderen Hunden ist sie noch freiwillig. In Berlin und Hamburg müssen private Hundehalter die Hundehalterhaftpflichtversicherung nachweisen. Die anderen Bundesländer haben darüber noch nicht entschieden.
Eine Hundehalterhaftpflichtversicherung übernimmt sämtliche vom Hund verursachten Sach- und Personenschäden bis zu einer bestimmten Deckungssumme. Weiterhin wird geprüft, ob die Schadenersatzansprüche Dritter gerechtfertigt sind. Bei Rechtsstreitigkeiten wird Rechtsbeistand durch einen Anwalt gewährt.
Gravierende Unterschiede zwischen den Anbietern
Der Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung ist bei fast jeder Versicherung möglich. Dennoch haben sich einige Anbieter durch besondere Leistungen und günstige Tarife am Markt hervorgehoben. Auch kleinere Anbieter können mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis mithalten.
Wer sich durch den Dschungel der Hundehaftpflichtanbieter durcharbeitet, der betrachtet zunächst den Preis, der für eine Hundehaftpflichtversicherung fällig wird.
Das ist ein Ansatzpunkt, der korrigiert werden sollte. Hinsichtlich des Leistungsangebots unterscheiden sich die Anbieter oftmals erheblich. Die Deckungssumme sollte zunächst berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind enorm. Sie reichen von einer bis hin zu 20 Millionen Euro. Dementsprechend unterscheiden sich die Beitragszahlungen. Außerdem sollte die fällige Selbstbeteiligungssumme im Schadensfall unbedingt geprüft werden.
Sie sollten eine möglichst hohe Versicherungssumme auswählen. Ihre Versicherungsprämie erhöht sich verglichen mit einer geringeren Deckungssumme nur unwesentlich. Bedenken Sie, dass Sie für Schäden durch ihren Hund in unbegrenzter Höhe mit Ihrem Privatvermögen haften.
Ein Hund kann den Parkettboden zerkratzen. Wenn es in einer Mietwohnung passiert, kann eine Hundehalterhaftpflicht in einem solchen Fall schützen, ohne hohe Reparaturkosten bezahlen zu müssen. Beim Führen des Hundes ohne Leine gibt es Besonderheiten. Beim Vergleich zwischen den Versicherungen sollte darauf geachtet werden, dass diese Konstellation mitversichert ist.
Sollte sich ein Freund oder ein Nachbar nach Absprache um Ihren Vierbeiner kümmern und das Tier beschädigt Objekte oder andere Personen, so ist der sogenannte Fremdhüter über die Hundehalterhaftpflicht mit geschützt.
Versicherungsmakler können online mit den wichtigsten Anbietern der deutschen Versicherungsbranche Rabatte und Spezialtarife vereinbaren, die an die Kunden weitergegeben werden.
Einige Entscheidungshilfen für den Versicherungsnehmer
Es gibt leider auch schlechte Beispiele für eine Hundehalterhaftpflichtversicherung. Lassen Sie sich dadurch nicht verunsichern. Wenn Sie unter Zeitdruck stehen und eine Versicherungsnummer benötigen, um Ihren geliebten Vierbeiner anzumelden, sollten Sie sich trotzdem bei der Auswahl Zeit lassen.
Es ist kein wünschenswerter Zustand, wenn unhöfliche Mitarbeiter des Versicherungsunternehmens bei telefonischer Nachfrage unangemessen reagieren. Die Police könnte durch die Post auch verspätet zugestellt werden. Wenn der Eindruck des Unternehmens als langsam, unordentlich, unklar und unhöflich ausfällt, dann sollte gegebenenfalls ein Wechsel erfolgen.
Vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages sollten Sie die einzelnen Hundehalterhaftpflichtversicherungen vergleichen. So können die Kosten reduziert werden, ohne auf die optimalen Leistungen verzichten zu müssen. Die Größe des Hundes spielt bei Versicherungsfragen keine Rolle. Ein leistungsstarker Hundehalterhaftpflichtpartner lässt Sie auch bei Auslandsaufenthalten nicht im Stich, besonders wenn der Hund zeitweise auf Reisen mitgenommen wird.
Autorin: Edith Obermaier, freie Journalistin, hat viele Jahre als Berufsberaterin gearbeitet. Als Autorin spezialisierte sie sich auf die Bereiche Wirtschaft, Natur und Erziehung. Derzeit gehört sie zum Redaktionsteam auf Hunde.de.
Bild: Kerstin Hoffmann / pixelio.de