Haftpflichtversicherung
Eine private Haftverpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer gegen Ansprüche Dritter ab, wenn diese durch Fehlverhalten des Versicherungsnehmers ein Schaden irgendeiner Art entstanden ist. Der Versicherte kann jedoch nach gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen zum Schadensersatz verpflichtet werden. Falls Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer gerichtet werden, die nicht gerechtfertigt sind, kann dieser seine Anwalts- oder Verfahrenskosten über die Haftpflichtversicherung wiederbekommen. Somit schließt die Haftpflichtversicherung eine Lücke, die bei der Rechtsschutzversicherung entsteht, da diese solche Kosten in der Regel nicht mit abdeckt. Beide Versicherungen in Kombination können also durchaus empfehlenswert sein.
In den Bereichen der Betriebshaftpflichtversicherung und der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung kann es teilweise leicht von der Norm abweichende Versicherungsbedingungen geben. In der Betriebshaftpflichtversicherung trägt z.B. der Versicherungsnehmer häufig über eine Selbstbeteiligung den Schaden teilweise selbst, um die Versicherungsprämie noch in wirtschaftlich vernünftigem Rahmen für das Unternehmen zu halten.
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Es gibt auch einige Ausschlussfälle, in denen der Versicherer nicht haftbar gemacht werden kann. Hierzu zählen allgemein Ansprüche zwischen Personen, die den Versicherungsschutz aus demselben Versicherungsvertrag haben wie etwa Familienangehörige, Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer tatsächlich besitzt aufgrund etwa von Miete, Leihe, Leasing, Pacht, verbotener Eigenmacht oder die er aufgrund vertraglicher Vereinbarung verwahrt, Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer bearbeitet, vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Umwelt-, Strahlen- und Asbestschäden.
Grundsätzlich ist die Haftpflichtversicherung freiwillig. Es gibt jedoch Bereiche, in denen sie vorgeschrieben und verpflichtend ist. Hierzu zählen zunächst die Hochrisikobereiche wie die Kfz-Versicherung und die Jagd-Haftpflichtversicherung, sowie die Betriebshaftpflichtversicherung.
Eine Haftpflichtversicherung wird jeweils auf ein Jahr oder mehrere Jahre abgeschlossen. Um einen lückenfreien Versicherungsschutz zu gewährleisten, verlängert sich die Haftpflichtversicherung automatisch, wenn sie nicht firstgerecht vor Ablauf der vereinbarten Zeit gekündigt wird.
Allgemein ist eine Haftpflichtversicherung für Privathaushalte dingend zu empfehlen, da Sie nach Bürgerlichen Gesetzbuch, für jeden Schaden der durch Ihre Schuld entsteht voll haftbar sind. Auch durch Unterlassung (aus welchem Grund auch immer) von Tätigkeiten, zu denen Sie gesetzlich verpflichtet sind, können Sie haftbar gemacht werden. Vergessen Sie beispielsweise an einem kalten Wintertag aus Eile den Schnee vom Bürgersteig vor Ihrem Haus zu entfernen, können Sie voll für den persönlichen Schaden desjenigen der an dieser Stelle ausrutscht haftbar gemacht werden. Im teuersten Fall könnte die Person etwa querschnittsgelähmt sein und Sie würden zu Entschädigungszahlungen, sowie lebenslangen Berufsunfähigkeitszahlungen herangezogen werden.
Eben solche Risiken gilt es zu verhindern und daher sollten auch Sie eine Haftpflichtversicherung abschließen, sofern Sie einen eigenen Haushalt führen und noch keine haben.