Gebäudeversicherung

Die Gebäudeversicherung vereinbart einen Schutz für die im Versicherungsvertrag bezeichneten Gebäude, Garagen und evtl. unter bestimmten Voraussetzungen auch deren Zubehör. Versichert wird in den meisten Fällen gegen Schäden durch Leitungswasser, Brand, Sturm, Hagel oder andere mögliche Elementartschäden. Es gibt zahlreiche weitere Eventualitäten, gegen die man sich je nach Versicherung und vorliegenden Vertrag mitversichern kann. Allerdings sind die verschiedenen Versicherungsverträge so unterschiedlich, dass es schwierig werden würde dies zu verallgemeinern. Die Gebäudeversicherung bezieht sich nur auf das Gebäude an sich und übernimmt dabei in der Regel keinerlei Haftung für Einrichtungsgegenstände, etc… Dies wäre Aufgabe einer Hausratversicherung, die zusätzlich abgeschlossen werden müsste.

Grundsätzlich werden bei Wohngebäudeversicherungen meist die Kosten für schadensbedingten Abriss, Aufräumarbeiten und Schutzkosten mit übernommen. Sollten Mietausfälle durch den Einfluss oben genannter Umstände entstehen, werden diese meist für einen Zeitraum von maximal einem Jahr vom Versicherer erstattet.

Kosten einer Gebäudeversicherung

Die Beiträge richten sich stark nach den für das Gebäude bestehenden Risiken. Außerdem ist natürlich die Größe des Gebäudes von enormer Bedeutung für die Versicherungsprämie.

Kriterien für den Versicherungsschutz einer Gebäudeversicherung

Wichtig für eine Beurteilung ist auch die so genannte „Bauartklasse“, bei der vor allem die Standfestigkeit bzw. Stabilität des versicherten Objektes eine Rolle spielt. Der Gebäudeversicherer ist hierbei gehalten den Versicherten ordnungsgemäß über alle Fakten zu unterrichten, damit es nicht zur Unterversicherung kommt.

Neben der Bauartklasse sind natürlich auch weitere Kriterien wichtig. Hierzu zählt die Lage des versicherten Gebäudes (z.B. würde es sich negativ auf die Versicherungsprämie auswirken, wenn Ihr Wohnhaus in einer Hochwasserregion erbaut wurde), das Alter bzw. Erbauungsjahr, der technische Zustand und alle möglichen Dinge von denen in irgendeiner Weise potentielle Gefahren ausgehen können (z.B. veraltete Gasheizung).

Insgesamt sollte die Versicherungssumme den Neubaukosten des Gebäudes entsprechen zzgl. sämtlichen Kosten für Erweiterungen, Ausbauungen, Modernisierung und ähnlichem. Da die Gebäudeversicherung eine Neuwertversicherung ist, passen sich Versicherungssumme oder Beitrag an, wenn das Gebäude eine Wertsteigerung oder Wertminderung erfährt.

Gebäudeversicherung als Voraussetzung eines Kredit

Soll ein Gebäude durch den Kredit einer Bank finanziert werden, verlangt diese oft eine Gebäudeversicherung als Grundvoraussetzung für die Kreditzahlung.

Wenn man entsprechendes Eigentum besitzt, sollte man sich gut überlegen, ob eine Gebäudeversicherung nicht empfehlenswert ist. Gerade wenn es Grund zur Annahme gibt, dass das Gebäude bestimmten Gefahren ausgesetzt ist, wäre hier falsch gespart. In Verbindung mit einer Hausratversicherung gibt es einen Rundumschutz für das Wohneigentum.