Gebäudeversicherung

Eine Gebäudeversicherung schützt Ihr Haus gegen verschiedenste Schäden, in erster Linie aber gegen Schäden, die durch Feuer, Wasser oder Sturm verursacht wurden. Was genau versichert ist und was nicht, ist hier kurz und übersichtlich dargestellt.

 

 

 

Versicherte Gegenstände:
  • Das Gebäude, Garagen und andere Nebengebäude (z.B. Schuppen) auf dem Grundstück. Diese sind im Versicherungsschein genau zu bezeichnen.
  • Teile, die mit dem Gebäude fest verbunden sind. Dies können Einbauschränke, Küchen und Heizungen sein, soweit sie nicht von einem Mieter eingebaut worden sind. Von Mietern eingebrachte Sachen kann dieser im Rahmen eine Hausratversicherung versichern.
  • Zubehör, das zu Wohnzwecken oder zur Instandhaltung des versicherten Gebäudes dient. Alarmanlagen und Markisen, Antennen und Blumenkästen; Brennvorräte und Werkzeug zählen dazu.
  • Kosten für Abbruch-/Aufräum-, Bewegungs- und Schutzarbeiten
  • Mietausfälle. Üblicherweise zahlt der Versicherer bei vermieteten Häusern und Wohnungen die entgangene Miete wenn diese nicht benutzbar sind. Bei selbstgenutzten Objekten wird der ortsübliche Mietwert angerechnet.
Versicherte Risiken:
Eine Wohngebäudeversicherung ist eine „verbundene“ Versicherung, die Prämien werden also für jede Gefahr einzeln kalkuliert. Daher können Sie in der Regel jedes Risiko auch einzeln versichern. Die Wohngebäudeversicherung kennt im Allgemeinen drei Gruppen von Risiken:
  • FEUER: Eine Feuerversicherung ist für alle Hausbesitzer wegen des Totalschaden-Risikos absolut unumgänglich! Gedeckt sind Schäden durch Brand, Blitzschlag und Explosion sowie Folgeschäden (mittelbare Schäden) nach Brand, Blitz und Explosion. Allerdings gibt es eine solche Versicherung nur für bereits bezogene Wohngebäude. Alle, die ein Haus oder eine Wohnung neu bauen, sollten für die Dauer der Bauphase eine Feuerrohbauversicherung abschließen, der Einschluß des Rohbaus gilt meist für 24 Monate.
  • LEITUNGSWASSER: Dieser Schutz ist besonders in Gegenden empfehlenswert, in denen Frost oder sehr kalkhaltiges Wasser die Versorgungsleitungen, Heizung und sanitäre Anlagen angreifen. Gedeckt sind Schäden, die unmittelbar durch undichte Rohre, Schläuche und sanitäre Anlagen verursacht werden sowie Schäden, die beim Hantieren mit Schläuchen und Installationen durch den Versicherungsnehmer entstehen. Die Versicherung leistet hier allerdings nicht, wenn der Versicherer Ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen kann.
  • STURM/HAGEL:Diesen Schutz brauchen vor allem Eigentümer von Immobilien in Gegenden, in denen häufiger Stürme ab Windstärke 8 oder Unwetter mit Hagel auftreten. Folgende Schäden sind hier abgedeckt:
    • Direkte Sturmschäden am Gebäude. Dies sind beispielsweise abgedeckte Dächer oder zerstörte Regenrinnen.
    • Schäden durch Regen, die als Folge eines Sturmschadens auftreten.
    • Beschädigungen des Gebäudes durch Hagel.
Zusätzliche Risikoeinschlüsse:
Der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung lässt sich für gewöhnlich um einige zusätzliche Risiken erweitern. Die gebräuchlichsten Zusatzversicherungen sind:
  • ELEMENTARSCHÄDEN: Deckung bei Schäden, die durch die Einwirkung von Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen usw. verursacht werden.
  • ÜBERSPANNUNGSSCHÄDEN: Deckung bei Induktionsschäden, die durch Blitzschlag verursacht werden. Diese Versicherung ist nur dann sinnvoll, wenn Sie teure, fest eingebaute elektronische Geräte im Haus haben, wie beispielsweise ein Heizungssystem. Normale Elektrogeräte wie Stereoanlage, Waschmaschine, Fernseher usw. sind in der Regel in der Hausratversicherung versichert.
  • BEWEGUNGS- UND SCHUTZARBEITEN: Diese Versicherung deckt Kosten, die beispielsweise entstehen, wenn Gegenstände beiseite geräumt werden müssen, um bei Löscharbeiten den Bradherd erreichen zu können.
  • AUFRÄUM- UND ABBRUCHKOSTEN: Diese Versicherung deckt die Kosten, die nach einem Schaden fast immer entstehen, nämlich die Kosten für den Abbruch nicht wiederherstellbarer Gebäudeteile und die Kosten für die Entsorgung von Schutt und Brandresten.
Nicht versichert sind:
  • Alle Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Als grob fahrlässig gilt beispielsweise, wer sein Haus im Winter nicht beheizt und dadurch Frostschäden an Wasserrohren verursacht.
  • Alle Schäden, die VOR Fertigstellung des Gebäudes entstehen.
  • Alle Schäden, die während eines Umbaus, aufgrund dessen das Gebäude unbenutzbar ist, entstehen.
  • Alle Schäden durch Hagel, Schnee, Schmutz oder Regen, der durch unverschlossene oder undichte Fenster eintritt.
  • Alle Schäden durch Erdsenkung und Erdrutsch, Lawinen und Sturmflut: diese sind (Ausnahme: Sturmflut) in einer Elementarschädenversicherung versicherbar.
  • Alle Schäden an Ableitungsrohren, die ausserhalb des Gebäudes und unter dem Haus verlaufen. Solche Schäden sind allerdings oft gegen Mehrbeitrag versicherbar.
  • Alle Schäden am Mobiliar, wenn dieses nicht mit dem Haus verbunden ist. Diese Schäden sind Gegenstand der Hausratversicherung.
  • In der Feuerversicherung: Sachen, die ihrem Zweck nach bewußt Wärme oder Feuer ausgesetzt werden – ein Feuerschaden am Kamin ist also üblicherweise nicht versichert.
  • In der Leitungswasserversicherung: Schäden durch Grundwasser, Überschwemmung, witterungsbedingter Rückstau aus der Kanalisation und Hausschwamm.
  • In der Sturm/Hagelversicherung: Schäden durch Stürme unter Windstärke 8