Zeichnungsfrist

Die Zeichnungsfrist gibt an, in welchem Zeitraum Wertpapiere bzw. andere Unternehmensbeteiligungen von den Anlegern gezeichnet werden können. Die Länge der Frist ist bei den Wertpapieren auch auf dem Zeichnungsschein anzugeben. Ist dies nicht der Fall oder sollte die dort angegebene Frist überschritten worden sein, so ist dieser Zeichnungsschein nicht wirksam. Der Anleger ist im Fall einer Aktienzeichnung dann nicht mehr zur Leistung der Einlage verpflichtet.