Umlaufvermögen
Das Umlaufvermögen ist ein Teil der Aktivseite einer Bilanz. Es umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind.
Laut Handelsgesetzbuch § 266 gliedert es sich in:
- Vorräte
- Forderungen
- Wertpapiere
- Bargeld, Schecks, Giroguthaben