Umlaufvermögen

Das Umlaufvermögen ist ein Teil der Aktivseite einer Bilanz. Es umfasst Vermögensgegenstände, die nicht dauerhaft an den Betrieb gebunden sind.
Laut Handelsgesetzbuch § 266 gliedert es sich in:

  1. Vorräte
  2. Forderungen
  3. Wertpapiere
  4. Bargeld, Schecks, Giroguthaben