Sondertilgung
Als Finanzierungskunde hat man die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder auch zu verlängern (Ratenverlängerung) bzw. das Darlehen unter Einhaltung der Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen das Darlehen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den ausstehenden Kreditbetrag zurückzahlen. Sie können auch während der vereinbarten Laufzeit Teilbeträge zurückzahlen. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und es verkürzt sich die Laufzeit.