Niessbrauch

Unter dem Niessbrauch versteht man, dass eine Immobilie nicht vererbt werden kann. Dieses nicht übertragbare Recht ist im Grundbuch festgehalten. Die Person (Niessbrauchberechtigter) kann in der Immobilie lebenslang wohnen und sie benutzen. Er musst sich allerdings auch darum kümmern und die Kosten tragen.