Inzahlungnahme
Bei Abschluss eines Vertrages kann eine Anzahlung auch durch die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeuges geleistet werden. Der Wert des Gebrauchtfahrzeuges wird als (Teilbetrag der) Anzahlung betrachtet.
Bei Abschluss eines Vertrages kann eine Anzahlung auch durch die Inzahlungnahme eines Gebrauchtfahrzeuges geleistet werden. Der Wert des Gebrauchtfahrzeuges wird als (Teilbetrag der) Anzahlung betrachtet.