Insolvenzordnung

Eine Insolvenzordnung hat zwei Ziele, und zwar einerseits die gerechte Befriedigung der Gläubiger durch Verwertung des Vermögens des Schuldners, andererseits die gerechte Befriedigung des eigentlichen Schuldners. Denn dieser soll nach der Insolvenz ein Schuldenfreies Leben führen.