Drittkäuferbenennungsrecht
Bei Leasingverträgen mit Restwertabrechnung und bei fristlosen Kündigungen muss dem Leasingnehmer das Recht gewährt werden, einen Dritten als Käufer des Leasingfahrzeuges zu benennen, der das Leasingfahrzeug zu einem höheren Preis als dem Händlereinkaufspreis ankauft.