Dingliche Absicherung
Unter einer dinglichen Absicherung (meist auch dingliche Sicherheit genannt) versteht man die Eintragung eines Geld- /Kreditinstitutes in das Grundbuch.
Unter einer dinglichen Absicherung (meist auch dingliche Sicherheit genannt) versteht man die Eintragung eines Geld- /Kreditinstitutes in das Grundbuch.