Darlehen
Als Darlehen wird ein schuldrechtlicher Vertrag bezeichnet. Durch dieses Darlehen ist der Darlehengeber dem Darlehennehmer verpflichtet einen vorher vereinbarten Geldbetrag oder eine vereinbarte Sache zu stellen. Der Darlehennehmer muss dem Darlehengeber nach einer bestimmten Zeit ein vereinbartes Darlehensentgelt zahlen. Ebenfalls muss der Darlehennehmer nach Ablauf einer bestimmten Zeit (Fälligkeit) den Betrag zurückerstatten.