Besitz
Gemäß § 854 BGB:
Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Der jeweilige Fahrzeugnutzer ist Besitzer, sowohl bei Leasing als auch bei Finanzierung.
Gemäß § 854 BGB:
Besitzer ist derjenige, der die tatsächliche Verfügungsgewalt über eine Sache hat. Der jeweilige Fahrzeugnutzer ist Besitzer, sowohl bei Leasing als auch bei Finanzierung.