Pfandbriefe

Hinterlegt jemand ein Pfand, so gibt er eine Sicherheit. Auf diesem Prinzip bauen auch Pfandbriefe auf. Sie setzen auf verbriefte Sicherheiten. Bezeichnet werden Pfandbriefe auch als Gläubigerbriefe. Es handelt sich um besicherte Anleihen, die nur in einem rechtlich genau definierten Rahmen herausgegeben werden dürfen. Neben Hypotheken- und Schiffsbanken sind es nur noch die Landesbanken, die als Emittenten auftreten dürfen. Daraus ergeben sich auch die drei unterschiedlichen Typen von Pfandbriefen, die auf dem Markt zu haben sind.

Ein Hypothekenpfandbrief wird von Banken herausgeben, um Immobilien finanzieren zu können. Hier nehmen die Hypothekendarlehen die Schutzfunktion wahr. Der öffentliche Pfandbrief dient dazu öffentlichen Ausgaben, also beispielsweise von Gemeinden, zu finanzieren. Die Sicherheit liegt in den Krediten, die an Bundesländer oder Kommunen vergeben werden. Die Finanzierung von Schiffsbauwerken und von Schiffen wird über Schiffspfandbriefe geregelt. Hypotheken, die im Schiffsregister eingetragen sind, sorgen hier für die nötige Sicherheit der Gelder. Gesetzlich wurden die zuvor drei Gesetze, die sich auf die unterschiedlichen Pfandbriefe bezogen, durch das Pfandbriefgesetz ersetzt. Das war im Juli 2005. Dadurch ist es nun allen Kreditinstituten möglich, als Refinanzierungsmittel auf Pfandbriefe zurückzugreifen.

Neben der Unterscheidung in Hypotheken-, öffentlichen- und Schiffspfandbriefen gibt es noch eine Aufteilung in so genannte Jumbo-Pfandbriefe und traditionelle Pfandbriefe. Das System, auf dem sie aufbauen, ist gleich. Der Unterschied liegt im Emissionsvolumen. Liegt es bei über einer Milliarde Euro spricht man von Jumbo-Pfandbriefen. Das große Volumen sorgt bei den Jumbo-Pfandbriefen für eine gute Liquidität und damit Handelbarkeit aus. Allerdings ist die Rendite bei den Jumbos unter den Pfandbriefen geringer als bei den Traditionellen. Sie werden schlichtweg teurer gehandelt.

Die Vorteile von Pfandbriefen liegen vor allem in der Sicherheit begründet, die sie bieten. Das „Triple-A“-Rating spricht für sich. Seit 1900, als das Hypothekenbankengesetz eingeführt wurde, wurde kein Ausfall verzeichnet. Schließlich stehen hinter den Pfandbriefen Sicherheiten beispielsweise in Form von Immobilien oder Schiffen, die bei Ausfall eines Kredites herangezogen werden können. Und selbst wenn die Hypothekenbank Konkurs anmelden sollten, stehen die Pfandbrief-Gläubigern ganz vorne im Befriedungsvorrecht. Die Rendite bei einem Pfandbrief ist etwas höher als etwa bei einer Bundesanleihe. Die Laufzeit von Pfandbriefen beträgt teils über 25 Jahre. Gehandelt werden sie an der Börse. Im Dezember 2005 betrug der Pfandbriefumlauf rund eine Billion Euro, was einen Anteil von 30 Prozent am gesamten Wertpapierumlauf ausmacht. Für ausländische Anleger, die zuvor vor allem in Papiere des Bundes investierten, wurde der deutsche Pfandbriefmarkt erst mit Einführung der Jumbo-Pfandbriefe interessant.