Geldanlage an der Börse: Diese Gebühren kommen auf Anleger zu
Die Gewinne, die man mit der Anlage an der Börse macht, sind unwägbar – die Gebühren stehen von Anfang an fest. Sie müssen als fester Bestandteil bei den Anlagezielen ausformuliert werden, um sich vor falschen Erwartungen an die Gewinne zu schützen.
Vor einigen Jahren war das Einrichten eines Aktiendepots noch relativ teuer, und wer sich heute für ein Portfolio bei einer Filialbank entscheidet, wird in diesem Bereich immer noch eine ordentliche Summe zahlen müssen. Bei vielen Online-Brokern dagegen bleibt den Anlegern die Einrichtungsgebühr ihres Depots erspart, oft erhalten sie mit ihrer Anmeldung sogar noch einen finanziellen Bonus. Dazu kommt, dass in vielen Verträgen besondere Gratifikationen für aktive Kunden inkludiert sind, beispielsweise eine gewisse Menge an kostenlosen Order-Möglichkeiten bei einem gewissen monatlichen Umsatz. Um sich über solche Tarife zu informieren, lohnt sich ein Vergleich auf https://www.brokervergleich.com/.
Provision der Aktien-Broker sowie Gebühren für Orders
Ganz umsonst geht es aber nicht. So fällt eine gewisse Provision aus den Gewinnen an, von denen die Broker ihr Angebot finanzieren. Kunden sollten sich für einen Anbieter mit einer möglichst niedrigen Provision entscheiden. Dazu kommen die Kosten für den Kauf- und den Verkauf der Wertpapiere. Normalerweise unterscheiden diese sich bei Inlands- und Auslandstransaktionen sehr stark, doch einige Anbieter haben sich auch auf einen Zugang zu ausländischen Börsen spezialisiert und daher die Gebühren in diesem Bereich reduziert – oft sind dann im Gegenzug die Kosten für Inlandskäufe und Inlandsverkäufe etwas angehoben. Wer sich bei einem Broker anmeldet, sollte sich rechtzeitig einen ungefähren Eindruck von den Kaufgebühren verschaffen und das Ganze einmal in seiner persönlichen Anlagestrategie durchrechnen. So lässt sich der für die eigene Anlage günstigste Broker finden.
Die Aktiengewinne müssen versteuert werden
Auch Vater Staat möchte an den Aktiengewinnen mitverdienen, weswegen es seit 2009 die Abgeltungssteuer gibt. Als Quellensteuer werden die Gewinne direkt auf dem Depot automatisch durch den Broker versteuert. Das macht für Anleger den bürokratischen Aufwand in dieser Hinsicht geringer. Zusätzlich werden auch die Verluste aus dem Aktienhandel automatisch berücksichtigt, was zu einer Minderung der Steuerlast führen kann.
Die Abgeltungssteuer umfasst einen Anteil von 25 Prozent auf die Gewinne. Jeder Anleger hat allerdings einen Freibetrag im Wert von 801 Euro. Bis zu diesem Betrag fällt keine Abgeltungssteuer an. Der Freibetrag kann durch einen Freistellungsantrag bei einem Online-Broker geltend gemacht werden. Er lässt sich auch auf mehrere Kreditinstitute aufteilen. Allerdings darf die Summe von 801 Euro bei den verschiedenen Anträgen keinesfalls überschritten werden. Die Kapitalertragssteuer wurde im Jahr 2009 nach der Finanzkrise durch die Abgeltungssteuer abgelöst. Es muss also keine Kapitalertragssteuer mehr bezahlt werden.
Wer internationale Geschäfte im Aktienhandel betreibt, wird unter Umständen auch im Zielland eine Quellensteuer entrichten müssen. Damit man nicht doppelt Steuern auf die Gewinne bezahlt und eine Doppelbesteuerung vermeidet, sollten Anleger im Einzelfall einen spezialisierten Steuerberater konsultieren. Es ist die Rückerstattung von doppelt bezahlten Steuern möglich, jedoch müssen Anleger sich zeitnah darum kümmern.