Wohn-Riester

Die Riester-Rente ist schon seit mehreren Jahren bei vielen Menschen in Deutschland ein beliebtes Konzept zur Sicherung der Zeit nach der Berufstätigkeit. Durch die Eigenheimrente, die auch Wohn-Riester genannt wird, wird diese staatliche Unterstützung erweitert. Es ist möglich, die Zuschüsse des Staates, die man infolge des Vertrages der Riester Rente erhält, nicht nur für den Lebensabend, sondern auch für den Bau des Eigenheims oder den Kauf einer Wohnung zu nutzen. Nach dem Gesetz wird nicht nur der Kauf des Eigenheims, sondern auch der Erwerb von Anteilen an einer Wohnungsbaugesellschaft oder auch an einem Altersheim gefördert.

Voraussetzungen für die Wohn-Riester

Voraussetzung für eine solche Unterstützung seitens des Staates ist jedoch, dass der Bezieher der Eigenheimrente das Objekt auch selbst bewohnt. Möchte man seine durch die Wohn-Riester erworbene Immobilie wieder verkaufen, sind die Förderungen wieder zurück zu erstatten. Auch ist bei dem Gesetz der Förderung von Eigenheimen durch Riester grundsätzlich geregelt, wer die Zuschüsse überhaupt erhalten darf. Hierzu zählen zunächst einmal alle Personen, die gesetzlich rentenversichert sind. Einzelne Berufsgruppen wie die der Ärzte und der Architekten, die sich in Versorgungsgruppen befinden, und auch Selbstständige, haben keinen Anspruch auf die Eigenheimrente.

Staatliche Förderung

Wie bereits bei der ursprünglichen Form der Riester-Rente wird das monatliche „Beiseitelegen“ eines bestimmten Betrages mit staatlichen Zuschüssen belohnt. Wenn der Vertragskunde mindestens vier Prozent seines jährlichen Bruttoeinkommens in einen Spar- oder Darlehensvertrag einzahlt, kommt er in den Genuss der höchsten staatlichen Förderung. Das sind 154 Euro im Jahr. Für jedes Kind erhält der Sparer weitere 185 Euro jährlich, Nachwuchs, der 2008 geboren wurde, wird sogar mit 300 Euro gefördert. Eine Familie mit zwei Kindern und einem Neugeborenen erhält dieses Jahr also den Höchstförderungsbetrag von 978 Euro. Im Jahr dürfen maximal 2.100 Euro – inklusive der staatlichen Zulagen – gespart werden. Einen Bonus im Bereich der Eigenheimrente haben Berufseinsteiger, sie erhalten bei Vertragsabschluss einmalig 200 Euro.

Entnahmemodell und Direktfinanzierung

Eine Förderung durch die vom Staat bezuschusste Eigenheimrente kann im Allgemeinen auf zwei verschiedene Wege erfolgen. Zum einen steht hier die Direktfinanzierung als Möglichkeit zur Auswahl. Hierbei kann derjenige, der schon einen Riestervertrag abgeschlossen hat, aus diesem Geldpott eine gewisse Summe zur Finanzierung des eigenen Hauses oder eine Wohnung entnehmen. Ein weiterer Weg wäre die Kreditaufnahme. Hat man einen Kredit zum Immobilienbau aufgenommen, kann dieser durch die staatliche Förderung fast vollständig zurückgezahlt und getilgt werden. Jedoch sollte man sich zuvor immer mit dem zuständigen Institut oder der Bank in Verbindung setzen, um zu überprüfen, ob eine Kreditaufnahme im persönlichen Fall ohne Probleme möglich ist. Eine vollständige Entschuldung ist für Personen, die die Riesterrente oder die Eigenheimrente beziehen, möglich. Hierzu kann das angesparte Kapital bei Eintritt in den Ruhestand vollständig zur Tilgung eines Baukredits verwendet werden.

Besteuerung der Wohn-Riester

Während man spart, sind alle Beiträge im Rahmen eines Riestervertrages steuerfrei, jedoch werden die Geldleistungen bei Auszahlung besteuert. Hierbei besteht die Möglichkeit, die Steuerschuld auf einmal oder in Raten zu begleichen. Wählt man erste Möglichkeit, also die sofortige Entrichtung der Steuerschuld, gewährt der Fiskus einen Rabatt von 30 Prozent. Es ist jedoch ebenfalls möglich, das gesamte Kapital über einen Zeitraum von bis zu 23 Jahren zu versteuern. Die Steuersätze sind hierbei vergleichbar mit denen der Altersvorsorge.

Was muss beachtet werden?

Grundsätzlich ist es auch möglich, für einen Bausparvertrag staatliche Zulagen zu erhalten. Jedoch muss auch gewährleistet sein, dass der Vertrag für die Riesterrente auch zugelassen und abgesegnet ist, was auch nachträglich geschehen kann. Auch die Idee einer sogenannten Bausparkombi ist in Planung, die für die Eigenheimrente gilt. Dies funktioniert so, dass zunächst einmal das Bauspardarlehen ausgezahlt wird. Anschließend kann dieses durch eine vom Staat geförderte Bausparrate getilgt werden. Wird der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung durch die Eigenheimrente gefördert, obliegt das Objekt speziellen Bestimmungen. So darf die Immobilie nicht vermietet werden, das Eigenheim wird nur gefördert, wenn es vom Besitzer selbst auch bewohnt wird. Im Falle einer Arbeitslosigkeit besteht das Problem oft darin, dass der vertraglich gebundene Kunde seine Beiträge nicht mehr im vollem Maße leisten kann. Hier jedoch ist bei der Wohn-Riester vorgesorgt. Arbeitslose werden weiterhin eine Förderung der Eigenheimrente erhalten, jedoch ist der Vertrag vorerst auf Eis gelegt, bis wieder ein regelmäßiges Einkommen vorhanden ist.

Bild:Petra Schmidt / pixelio.de