Zusatzrente
Einbußen der späteren Rente kommen dadurch zustande, wenn nur Wert auf die gesetzliche Altersvorsorge gelegt wird. Doch mit Sicherheit möchten Sie in Zukunft nicht zu denen gehören, die jeden Cent dreimal umdrehen müssen. Deshalb ist eine Zusatzrente unverzichtbar. Ohne diese ist es eine Qual, da auf Dinge verzichtet werden müssen, die das Leben lebenswert machen. Vielleicht haben Sie bereits geplant, im Alter eine Weltreise mit dem Schiff zu unternehmen oder ziehen es in Betracht, in einem Land Ihrer Wahl zu leben.
Viele Vorteile einer Zusatzrente sprechen für sich
Stellen Sie sich vor, Sie sparen 4% inklusive Zulagen Ihres Einkommens und bekommen dafür vom Staat 150 Euro pro Jahr dazu; wenn Sie verheiratet sind sogar doppelt soviel. Doch das ist längst nicht alles, denn für jedes Kind gibt es außerdem noch 185 Euro und für den ab 2008 geborenen Nachwuchs 300 Euro. Mit Hilfe des Fondsparplans bekommt man ab Beginn des Ruhestandes dann eine lebenslange Zusatzrente ausbezahlt.
Diese Vorteile einer Zusatzrente bietet die Riester-Förderung. Nicht umsonst nutzen bereits jetzt schon über 1,5 Millionen Deutsche diese vielversprechende Zusatzrente. Bei der einfachen Riester-Rente dagegen wird das Geld meist in festverzinslichte Anlagen gesteckt, was zwar zu geringen Erträgen führt, dafür ist aber die Sicherheit hoch.
Sicher gewinnbringend: Ihre profitable Zusatzrente
Dennoch ist das über Jahre eingezahlte Kapital der Zusatzrente plus Zulagen ab beginnenden Renteneintritt in voller Höhe garantiert. Schlussendlich ist diese lohnenswerte Zusatzrente für kinderreiche Familien wie geschaffen, da sie vom Staat bezuschusst wird. Auch Selbständige und Personen mit höheren Steuerbelastungen können eine profitable Zusatzrente beanspruchen – die Rürup-Rente, welche 2005 eingeführt wurde. Geleistete Beiträge dieser Zusatzrente werden in der Ansparphase nach einem gestaffelten System steuerlich begünstigt – zu Beginn mit 60% und dann jedes Jahr um 2 weitere Prozentpunkte.
Zusatzrente – hohe Steuerbelastungen ade
Während des Ansparens gilt die Zusatzrente Rürup nicht als Vermögen, weshalb die Beiträge bei eventuell eintreffender Arbeitslosigkeit unantastbar sind. Nur bei eintretendem Ruhestand kann der über die Pfändungsgrenze liegende Teil dieser Zusatzrente gepfändet werden.
Diese Form der freiwilligen Zusatzrente ist auch als Leibrente bekannt, was bedeutet, dass die angesparten Finanzen verfallen, sobald der Sparende sterben sollte. Erhalten werden können die Beiträge nur mit einer Zusatzversicherung in Form einer Hinterbliebenenrente. Ohne solch eine erforderliche Maßnahme ist die Basisrente nicht vererbbar.