Pensionskasse
Die Pensionskasse stellt eine weitere Form der betrieblichen Altersvorsorge dar. Sie ist eine selbstständige juristische Person, die für die Ausführung der durch den Arbeitgeber und ggf. durch den Arbeitnehmer gezahlten Versorgungsleistungen haftet. Diese Durchführungsform eignet sich besonders für größere Betriebe.
Die Pensionskassen sind als selbständige Lebensversicherungsunternehmen tätig und werden von mindestens einem Unternehmen getragen. Die Mitarbeiter dieser Unternehmen haben einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Diese Leistungen der Pensionskassen sind auf Höchstbeträge beschränkt. Arbeitgeber haben die Möglichkeit einer bereits bestehenden Pensionskasse beizutreten oder eine eigene zu gründen.
Die Pensionskassen haben keine Rückdeckungspflicht, ebenso brauchen sie keine Insolvenz Absicherung. Da sie eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung verkörpern, unterliegen sie der Aufsicht des Bundesamtes für Versicherungswesen.
Die Beiträge vom Arbeitgeber für diese Form der betrieblichen Altersvorsorge können als Betriebsausgaben abgezogen werden. Sie gehören zum Arbeitslohn des Arbeitnehmers und sind bis zu einer Höhe von 4% der Beitragsbemessungsgrenze nicht steuer- und sozialversicherungspflichtig. Allerdings müssen die späteren Versorgungsleistungen mit vollem Betrag versteuert werden.
Diese Form der betrieblichen Altersversorgung ist nur für Großunternehmen geeignet. Für Klein- und Mittelbetriebe ist diese Form nur interessant, wenn sie Anschluss an Gruppenkassen haben.