Leibrentenversicherung
Der Versicherte bekommt den angesparten Auszahlungsbetrag nicht auf einmal, sondern als Rente. Dabei existieren verschiedene Varianten der Leibrentenversicherung: Die Rente wird nur bis zum Tode des Versicherten gezahlt, für eine bestimmte garantierte Laufzeit gezahlt (Rentengarantie) oder ein Teil der garantierten Rente wird den Hinterbliebenen erstattet.
Aufgeschobene Rente
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung wird das für die Rentenzahlung notwendige Kapital während der Aufschubzeit angesammelt. In der Regel stimmt die Beitragszahlungsdauer mit der Aufschubzeit überein. Die Leistungen aus einem solchen Versicherungsvertrag sind steuerlich begünstigt, wenn die Laufzeit des Vertrages mindest 12 Jahre beträgt und die Beitragszahlung über 5 Jahre erfolgt. Der Versicherte hat in der Regel ein Kapitalwahlrecht bis spätestens 3 Monate (bei Versicherung mit Todesfall-Leistung) oder 5 Jahre ( bei Versicherung ohne Todesfall-Leistung) vor Ende der Aufschubzeit.
Aufschubzeit
Bei der aufgeschobenen Leibrentenversicherung legt der Kunde bei Vertragsabschluss fest, wann die Rentenzahlung beginnen soll (in der Regel ab dem 60. oder 65. Geburtstag). Die Sparphase vom Abschluss bis zum Rentenbezug heißt Aufschubzeit.
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