Die abschlagsfreie Rente nach 63 Jahren

Allgemeine Fakten

Wer in Deutschland 45 Jahre Beiträge an die Rentenversicherung gezahlt hat, kann mit der Vollendung des 63. Lebensjahres mit Wirkung zum 1. Juli 2014 ohne Abzüge an der Rente in den Ruhestand gehen. Bisher werden für jeden Monat, den ein Versicherter vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter in den Ruhestand geht, 0,3 Prozent von der Rente abgerechnet. Diese Zahl summiert sich schnell auf einen großen Geldbetrag.

Eine weitere Änderung gibt es zugunsten der Versicherten: Kurzzeitige Unterbrechungen in der Lebensarbeitszeit werden ebenfalls auf die Rentenansprüche angerechnet. Dabei werden folgende Unterbrechungen berücksichtigt:

  •  Kurzzeitige Arbeitslosigkeit mit Bezug von ALG I,
  •  Pflegezeit, sofern versicherungspflichtig,
  •  Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr,
  •  Insolvenz-, Kurzarbeiter-, Schlechtwettergeld.

Der Bezug von ALG II oder Arbeitslosenhilfe wird nicht angerechnet. Die private Rentenversicherung ist für viele ein wichtiger Teil der Altersvorsorge und der finanziellen Absicherung im Ruhestand. Auch Selbständige werden bei freiwilliger Weiterzahlung nach 18 Jahren berücksichtigt.

Die Regelung kommt den Menschen zugute, die 45 Jahre lang gearbeitet haben, und ihren Beitrag zur Stützung des Rentensystems geleistet haben. Nach 45 Jahren Arbeit dürfen sie abschlagsfrei mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen.

Schrittweise wird sich die Rente mit 63 aber auf 65 Jahre anheben. Insofern gilt der abschlagsfreie Renteneintritt mit 63 Jahren für Menschen, die vor dem 01.01.1953 geboren sind und nach dem 01.07.2014 in den Ruhestand eintreten.

Für die anderen, nach dem 01.01.1953 geborenen Versicherten, steigt das Renteneintrittsalter mit jedem Jahrgang um volle zwei Monate – somit kann jemand, der beispielsweise am 01.01.1964 geboren wurde, nach dem 65. Lebensjahr und 45 Arbeitsjahren ohne Abschläge in den Ruhestand gehen.

Umsetzung

Zu Anfang werden in Deutschland 200.000 Personen von der abschlagsfreien Rente mit 63 Jahren profitieren. 25 Prozent hiervon sind Frauen. Dies bedeutet nicht, dass die genannten Personen früher in Rente gehen, als andere. Denn auch die anderen Personen gehen bereits mit 63 Jahren in den Ruhestand, aber nicht abschlagsfrei. Diese Regelung gilt nur für diejenigen, die nach 45 Arbeits- und Beitragsjahren zur Rentenversicherung mit dem 63. Lebensjahr in den Ruhestand wechseln.

Kosten für die neue Regelung

Zu Anfang wurden im ersten Jahr Kosten für die Deutschen von ca. 1 Milliarde Euro veranschlagt. Die Kosten werden sich bis in 2030 jedoch geschätzt verdreifachen.

Fazit

Die Regelung ist eine Belohnung für all diejenigen, die 45 Jahre ihres Lebens gearbeitet und das System mitgetragen haben. Der Staat zeigt sich somit erkenntlich für die harte Lebensleistung dieser Menschen.

Bild: Bild: Uwe Schlick  / pixelio.de