Betriebliche Altersvorsorge

Die betriebliche Altersvorsorge wird auch als Betriebsrente bezeichnet. Hierbei finanziert der Arbeitgeber, nach Abschluß eines Arbeitsvertrages mit einem Arbeitnehmer, diesem eine Altersvorsorge bei Tod, Invalidität oder im hohen Alter (Rente).

Es gibt mehrere Wege diese betriebliche Altersvorsorge durchzuführen:

  • Pensionskasse, hierbei gewährt die Institution ihren Mitgliedern (oder auch Hinterbliebenen) eine Rente
  • Pensionsfonds, hierbei wird das Kapital in Aktien oder Rentenpapieren angelegt, daraus entsteht meist eine höhere Rendite, d.h. die Auszahlungen sind höher als die Einzahlungen
  • Direktversicherung, hierbei schließt der Arbeitgeber für seinen Arbeitnehmer eine Lebensversicherung bei einem Versicherer ab
  • Direktzusage, hierbei handelt es sich um die Zusage des Arbeitgebers dem Arbeitnehmer eine Altersvorsorge zu sichern
  • Unterstützungskasse, hierbei handelt es sich um einen Verein (ein Institution), der das Kapital verwaltet

Durch die betriebliche Altersvorsorge wird das Betriebsklima deutlich verbessert und es bestehen auch gewisse Steuervorteile dem Arbeitgeber gegenüber. Erneuert wurde das Gesetz im Jahre 1975 und trat am 1. Januar 2002 in Kraft. Jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet dem Wunsch seines Arbeitnehmers nachzukommen und einen bestimmten Teil des verdienten Lohnes in eine betriebliche Altersvorsorge einzuzahlen.

Nach der Erneuerung des Betriebsrentengesetzes hat jeder Arbeitnehmer das Recht auf seine Rente, auch nach einem Wechsel des Arbeitsplatzes. Dazu muß allerdings gesagt werden, daß dies nur zutrifft, wenn der Arbeitnehmer eine längere Zeit im Betrieb gearbeitet hat und ihn danach wechseln will/muß.

Ein weiterer Vorteil für Arbeitnehmer ist es, daß Arbeitgeber für ihren Betrieb eine Insolvenzversicherung vornehmen müssen. Diese muß beim Pensionssicherungsverein in Köln vorgenommen werden und garantiert dem Arbeitnehmer auch bei Insolvenz des Betriebes eine Rente zu erhalten. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge hat man bei der betrieblichen Altersvorsorge einen Treuhänder, den Arbeitgeber, der für seinen Arbeitnehmer alles im Auge behält. Somit muß sich der Arbeitnehmer um fast nichts kümmern, was bei der privaten Altersvorsorge nicht der Fall wäre. Die betriebliche Altersvorsorge ist ein guter Weg für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Steuer und Abgaben zu sparen.

Heutzutage ist die häufigste Finanzierung die Entgeltumwandlung. Bei der Entgeltumwandlung werden 4 Prozent des Gehalts des Arbeitnehmers in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dieses Verfahren wird meist bei mittlerem bis hohem Einkommen verwendet und hat in diesen Bereichen hohe Vorteile.

Die betriebliche Altervorsorge ist eine der drei Säulen der Altervorsorge. Die anderen zwei Säulen der Altersvorsorge sind die Private Altervorsorge und die gesetzliche Rentenversicherung, Riester-Rente oder Rürup-Rente.