Tagesgeld Einlagensicherung
Sparer haben bei Tagesgeldanlagen sehr sichere Geldanlagen. Für Normalsparer sind die Entschädigungs-grenzen im Falle einer Notlage sehr großzügig. Die entsprechenden Gesetze und Fonds sichern die Tagesgeldeinlagen fast immer zu 100 Prozent. Einige Besonderheiten bei der Tagesgeld Einlagensicherung sollten Verbraucher aber dennoch beachten.
Die gesetzliche Einlagensicherung
Nach der Finanzmarktkrise im Jahr 2008 hat die deutsche Regierung die Einlagensicherung in Deutschland neu geregelt. Seit dem 01.07.2009 gibt es für Anleger eine maximale Entschädigungssumme von 50.000 Euro. Diese Regelung gilt für alle Banken, die nicht Mitglied in einem Bankeneinlagensicherungsfonds sind. Der Betrag wird im Falle einer Insolvenz der Bank innerhalb von 30 Tagen ausgezahlt, also wenn die Bank die Spareinlagen nicht mehr zurückzahlen kann. Aktuell beträgt die gesetzliche Tagesgeld Einlagensicherung 100.000 Euro.
Absicherung über Einlagensicherungsfonds
Die großen Banken sowie Sparkassen und Volksbanken gehören in Deutschland so genannten Einlagensicherungsfonds an, die von den Verbänden selbst gebildet wurden. Sie garantieren die Einlagen der Kunden in mehrfacher Millionenhöhe. Damit sind bei den meisten Sparern das Anlagekapital und die Zinsen vollständig abgesichert. In der Praxis wird durch die Einlagensicherungsfonds meistens sichergestellt, dass einzelne Finanzinstitute innerhalb der Bankengruppe nicht „Pleite“ gehen. Für Bankkunden bedeutet dies größtmögliche Sicherheit, denn sie erhalten ihre Spareinlagen immer zurück.
Tagesgeld Einlagensicherung bei ausländischen Banken
Auch ausländische Banken bieten in Deutschland Tagesgeldkonten an. Bei diesen Banken gelten jedoch in der Regel die landesspezifischen Regelungen zur Einlagensicherung. Die Höchstbeträge für eine Entschädigung sind in jedem Land unterschiedlich hoch. Sie liegen meist zwischen 20.000 und 100.000 Euro. Sparer, die bei ausländischen Banken Geld als Tagesgeld anlegen möchten, sollten sich in den Vertragsbedingungen über die jeweiligen Regelungen informieren.