Rangvorbehalt
Als Rangvorbehalt wird das Recht eines Grundstückeigentümers bezeichnet, sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten. Dies kann der Grundstückseigentümer tun, falls sein Grundstück belastet wird.
Als Rangvorbehalt wird das Recht eines Grundstückeigentümers bezeichnet, sich durch einen Eintrag im Grundbuch vorzubehalten. Dies kann der Grundstückseigentümer tun, falls sein Grundstück belastet wird.