Freihändige Verwertung
Im Pfandvertrag kann zwischen Bank und Schuldner eine sogenannte freihändige Verwertung festgelegt werden. Das heisst die Bank hat das Recht das Pfand selbst zu verwerten, falls der Schuldner der Bank das Geld nicht mehr zurückzahlen kann. Überschüsse aus dieser Verwertung des Pfandes erhält der Schuldner wieder zurück.