Rentenversicherung – die Absicherung für das Leben nach der Arbeit

Unter der Rentenversicherung versteht man eine Institution, eine Versicherung, die bei Todesfällen, im hohen Alter oder bei Verlust des Arbeitsplatzes eine Rente zahlt. Allerdings gibt es auch Unterschiede bei den Rentenversicherungen. Es gibt die soziale Versicherung, die verpflichtend ist und die privatrechtliche Versicherung, die freiwillig abgeschlossen werden kann. Ziel dieser Rentenversicherung ist es, dass im Todesfall oder später im hohen Alter derselbe Lebensstandard garantiert werden kann, wie zur berufstätigen Zeit des Versicherten. Natürlich hängt die Höhe der erhaltenen Rente auch von der Dauer und der Höhe der Beiträge ab. Die Rentenversicherung wird noch einmal in die Arbeiterrentenversicherung und in die Angestelltenversicherung aufgespaltet. Wobei die Arbeiterrentenversicherung eine Pflichtversicherung für die körperlich Tätigen ist und die Angestelltenversicherung meist für die geistig Tätigen.

Die Rentenversicherung hat mehrere Bereiche, die unterschiedlich abgedeckt werden müssen:

  • Beitrag des Versicherten
  • Beitrag des Arbeitgebers
  • Bundeszuschüsse
  • Private Altersvorsorge

Besondere Merkmale des Systems der Rentenversicherung sind das Umlageverfahren und der Generationsvertrag. Die heute eingezahlten Renten werden nicht für diejenigen aufgehoben, die den Betrag gezahlt haben, sondern zugleich für die heutigen Renten wieder ausgezahlt. Der Arbeitnehmer hat den Vorteil, daß er nur die eine Hälfte der Beiträge zahlen muß, da der Arbeitgeber die andere Hälfte zahlt. Selbstständige Menschen haben den Nachteil, daß sie den vollen Betrag selber zahlen müssen. Der monatlich gezahlte Betrag hängt von der Lohnhöhe ab. Dieser beträgt meist 19,5 Prozent. Renten werden allerdings erst ausgezahlt, wenn man ein bestimmtes Alter erreicht und eine bestimmte Wartezeit hinter sich gebracht hat.

Geschichte der Rentenversicherung

Schon Früh begann man sich mit dem Thema der Altersvorsorge, also der Rente zu beschäftigen. Im Jahre 1911 wurde die erste Rentenversicherung eingeführt. Nach zahlreichen Rentenreformen wurde 1972 eine Altersgrenze festgesetzt, ab der man die Rente einbeziehen darf und es gab immer mehr Angestellte, die sich versichern lassen wollten, um sich einen bestimmten Lebensstandard in späterer Zeit garantieren zu können. Da die Lebenserwartung der Menschen heutzutage immer mehr ansteigt, mußte man sich wieder mit einer neuen Rentenreform auseinandersetzen.

Rentenreformen

Der erste Teil der Reform trat im Januar 2001 in Kraft. Der wichtigste Punkt der Reform ist die Absenkung des Rentenniveaus von 70 % des Nettolohnes bis spätestens zum Jahr 2030 auf maximal 67 % des Nettolohnes. Der Rentenbeitragssatz soll bis 2020 unter 20 % und bis 2030 unter 22 % bleiben.

Der zweite Teil besteht aus Regelungen für staatliche Förderung zur eigenen Altersvorsorge, die die gesunkene staatliche Rente anheben soll. Möglichkeiten zur eigenen Rentenvorsorge sind etwa eine private Rentenversicherung (Riester Rente, Rürup Rente), eine Lebensversicherung, bestimmte Fondssparpläne (Rentenfonds) etc. Diese müssen jedoch bestimmte Kriterien und Garantien erfüllen, um gefördert zu werden. Die geförderte private Rentenvorsorge begann im Jahr 2002 und ist gestaffelt: 2002 soll vom Arbeitnehmer 1 % des Bruttoeinkommens für private Vorsorge aufgewendet werden, 2004 2 %, 2006 3 % und 2008 schließlich 4 %. Die staatlichen Zuschüsse steigern sich entsprechend und erreichen in der Endstufe 2008 ihren Höchststand.